Sie möchten einen Termin vereinbaren?
Beratungstermine können Sie telefonisch unter 0176 63 44 50 43 vereinbaren.
Bitte gerne auch auf die Mailbox sprechen, falls gerade niemand abnimmt.
Ich rufe Sie dann baldmöglichst zurück.
Sprechzeiten
Montag: 09:00 Uhr – 20:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr – 14:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 Uhr – 14:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr – 20.00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr – 14:30 Uhr
Beratungen vor Ort finden derzeit ausschließlich montags und donnerstags statt. Bitte beachten Sie, dass wir kein Wartezimmer haben. Ich freue mich, Sie direkt zu Ihrem vereinbarten Termin begrüßen zu dürfen.
Sofern eine medizinische Notwendigkeit für eine ernährungstherapeutische Beratung besteht, benötige ich vorab das ausgefüllte und unterschriebene Formular der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung. Die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung stellt der Hausarzt oder ein Facharzt aus und bestätigt die medizinische Notwendigkeit.
Unterlagen können Sie bzw. Ihr Arzt mir gerne vorab per Fax (0730 520 315 92) oder per Post zuschicken.
Kontakt:
Ernährungstherapie und -beratung
Dr. Stefanie Brandenburg
Kohlgasse 4
89073 Ulm
Fax: 0730 520 315 92
Email: info@ernaehrung-drbrandenburg.de
Die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung bringen Sie bitte spätestens zum ersten Beratungstermin mit (dringend erforderlich!).
Kostenübernahme durch die gesetzliche oder private Krankenkasse
Durch meine Zertifizierung zur Ernährungsberaterin/DGE besteht für Sie die Möglichkeit einer Bezuschussung der Kosten für die Beratungen durch Ihre Krankenkasse. Wie hoch die individuelle Kostenübernahme ist, klären Sie bitte vorher schriftlich mit Ihrer Krankenkasse. Bitte beachten Sie, dass die Krankenkassen hier auch eine gewisse Vorlaufzeit benötigt.
Für die Beantragung des Zuschusses reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein:
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- Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung*
- Therapieplan/Kostenübersicht**
- Kopie meiner Qualifikation
*Die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung stellt der Hausarzt oder ein Facharzt aus und bestätigt die medizinische Notwendigkeit.
**Ein Kostenvoranschlag kann auf Wunsch gerne unentgeltlich ausgestellt werden. Hierfür benötige ich das unterschriebene und ausgefüllte Formular der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung.
Falls Sie Fragen oder Anregungen haben dürfen Sie mich gerne kontaktieren.